Die Gründungsmitglieder betrachten die Freundschaftsinsel als wichtiges Dokument europäischer Gartenkunstgeschichte, als erhaltenswertes kulturelles und gartenkulturelles Erbe Potsdams und der Region Berlin-Brandenburg und als bedeutendes Zeugnis vom Lebenswerk Karl Foersters,
des Bornimer Staudenzüchters und Gartenphilosophen.
Die sechseinhalb Hektar große Flussinsel in der Havel wurde in den 1930-er Jahren auf Anregung Karl Foersters durch den Gartenarchitekten
Hermann Mattern und unter Mitwirkung von Hermann Göritz zu einem Staudensichtungsgarten gestaltet. Damit entstand nicht nur eine neue Gattung in der Gartenkunst, sondern auch ein herausragendes Beispiel für die neue Gartenkunst, wie sie die Gestalter um Karl Foerster, aus dem sog.
„Bornimer Kreis“ hervorgebracht haben. Gemeinsames Gestaltungsprinzip war der künstlerische Zusammenklang von Farben, Formen und
Charakteren sowie die harmonische Verbindung von Stauden mit Sträuchern, Rosen, Rankgewächsen und Bäumen.
Nach den Kriegszerstörungen entstand in den 1950-er Jahren der Schau- und Sicherungsgarten neu nach Entwürfen von Walter Funcke, unter Weiterentwicklung der von Mattern geschaffenen Strukturen.
In den 1970er Jahren kamen aus Anlass der Weltjugendfestspiele Ausstellungspavillon, Inselcafé, Bootshafen und Einrichtungen für Erholung und Freizeit hinzu.. Wiederum unter der Leitung von Walter Funcke und Hermann Göritz wurde der Staudengarten rekonstruiert.
Zur Potsdamer Bundesgartenschau 2001 wurde unter großem Aufwand die Freundschaftsinsel umfassend gartendenkmalpflegerisch wiederhergestellt, die Bepflanzung weitgehend nach den ursprünglichen Pflanzplänen erneuert, die Erschließung neu geordnet, der innere Staudengarten durch einen Zaun geschützt und neue Spiel- und Erholungsbereiche geschaffen.
Nach einer europaweiten Suchaktion wurde eine Sammlung mit originalen Staudenzüchtungen von Karl Foerster aufgebaut und auf der Insel ausgepflanzt.
Der Stadtverwaltung Potsdam, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen ist die Pflege der Freundschaftsinsel übertragen. Für den Erhalt und die gartendenkmalgerechte Nutzung der Freundschaftsinsel ist das Engagement von Bürgern und Fachleuten erforderlich, das in einem Freundeskreis seinen organisatorischen Rahmen erhalten soll.
§ 1 - Namen und Sitz des Vereins
1. Der Verein führt den Namen „Freunde der Freundschaftsinsel Potsdam“ mit dem Zusatz „e.V.“ nach Eintragung ins Vereinsregister.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Sitz des Vereins ist Potsdam.
§ 2 - Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Denkmalpflege durch Erhaltung der Freundschaftsinsel.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
a ) die Förderung und Erhaltung der Freundschaftsinsel in Potsdam als öffentliche Gartenanlage von hohem historischen und kulturellen Wert.
b ) die Vermittlung gärtnerischer, gartenhistorischer, ökologischer und kultureller Kenntnisse und Einsichten an interessierte Bevölkerungskreise.
c ) Ausstellungen und Vorträge im Inselpavillon, im Ladentrakt und im Schwanentorhaus.
d ) Seminare und Führungen über die Insel zum Vermitteln von Kenntnissen über unterschiedliche gärtnerische und gartenkulturelle Themen.
e ) Dokumentationen zur Geschichte und Bedeutung der Insel, auch im Zusammenhang mit dem gärtnerischen Lebenswerk Karl Foersters.
f ) Einflussnahme auf den Erhalt oder die eventuell notwendige Erneuerung der Pflanzensortimente, einschließlich der Gehölze der Insel.
g ) Einflussnahme auf den Erhalt und die Nutzung der Baulichkeiten sowie der Infrastruktur der Insel.
3. Der Verein verfolgt weiterhin den Zweck Kunst und Kultur zu fördern.
4. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen in den Bereichen Musik, Literatur, darstellende undbildende Kunst.
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§ 3 - Beginn und Dauer
Der Verein besteht vom Gründungsdatum an auf unbestimmte Zeit.
§ 4 - Vertretung des Vereins
Der Verein wird gemeinschaftlich vertreten von zwei Mitgliedern des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.
§ 5 - Schriftführer, Kassenwart
Die Führung des Kassen- und Rechnungswesens sowie die Schriftführung obliegt dem Vorstand.
§ 6 - Mitgliedschaft, Aufnahme
1. Mitglied kann jeder werden, der den Zweck des Vereins zu unterstützen bereit und der volljährig ist.
2. Die Aufnahme muss jedoch von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern bestätigt werden.
3. Im Falle der Ablehnung brauchen Gründe nicht benannt zu werden. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch erhoben werden, worüber dann in der Mitgliedsversammlung entschieden wird. Wird nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, so ist die Ablehnung unanfechtbar.
§ 7 - Beiträge
Der Verein erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern Aufnahmegebühren und angemessene Beiträge, deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung jährlich festlegt.
§ 8 - Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Beendigung der Mitgliedschaft kann nur für den Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist schriftlich
an den Vorstand erfolgen.
2. Ein Mitglied kann jedoch auch durch Beschluss in der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn Beträge nicht entrichtet werden oder die eingegangene Verpflichtung nicht erfüllt wird.
3. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, worüber dann die nächste Mitgliederversammlung
entscheidet.
§ 9 - Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a ) der Vorstand bzw. die Vertretungsberechtigten des Vereins,
b ) die Mitglieder.
§ 10 - Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung muss jährlich ein Mal stattfinden und wird durch den Vorstand einberufen. Alle Mitglieder werden schriftlich
mindestens zwei Wochen vor Einberufung unter Bekanntgabe der Tagesordnung benachrichtigt.
2. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmübertragung ist gestattet.
3. Es entscheidet die Stimmenmehrheit.
4. Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen angesehen.
§ 11 - Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus: dem Vorsitzenden; dem stellvertretendem Vorsitzenden; dem Kassenwart, dem Schriftführer sowie
einem Beisitzer.
2. Der Vorstand beruft einen Fachbeirat aus 4-8 Mitgliedern. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind ständige Mitglieder.
§ 12 - Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur in der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§ 13 - Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann ebenfalls nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
1. Im Falle der Auflösung werden von der Mitgliederversammlung Liquidatoren ernannt.
2. Bei der Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Institution,
und zwar an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die
Förderung kultureller Zwecke.
§ 14 - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam. Potsdam, den 11. März 2004
Anwesenheitsliste – Vereinsgründung am 08.07.2003
1. Frau Natalie Gommert, geb. am 26.10.1967, Burgstr. 33, 14467 Potsdam
2. Herr Rechtsanwalt Yves Bivour, F.-Ebert-Str. 34, 14469 Potsdam
3. Herr Dr. Konrad Näser, geb. am 8.6.1934, Amundsenstr. 9, 14469 Potsdam
4. Herr Wolfgang Fabian, Schriftsteller, geb. am 26.6.1959, Dorfstr. 4, 14476 Kartzow
5. Frau Charis Schwinning, Malerin, Restauratorin, geb. am 15.10.1957, Dorfstr. 4, 14476 Kartzow
6. Frau Karin Juhász, Angestellte, geb. am 15.10.1957, Luisenplatz 7, 14471 Potsdam
7. Herr Jörg Näthe, Dipl.-Gärtner, geb. am 14.08.1953, Reuterstr. 17, 14482 Potsdam
8. Frau Bettina Bergande, Landschaftsarchitektin, geb. am 04.11.1949, Wulffstr. 14, 12165 Berlin